Allgemeine Geschäftsbedingungen für Florek-Nachhilfe.de

Auch wir kommen um das Kleingedruckte nicht herum. Schließlich handelt es sich bei unserem Leistungspaket um ein einzigartiges und kompaktes Angebot von Dienstleistungen, mit denen wir erhebliche Mehrwerte im Vergleich zu Mitbewerbern bieten. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben das Ziel, die Kontakte zwischen allen AnwenderInnen und Florek-Nachhilfe.de verbindlich und fair zu regeln.

Florek kann insbesondere den Kindern und Jugendlichen, aber auch allen anderen AnwenderInnen unserer Internetseite, nur über die AGB´s und die konsequente Überwachung deren Einhaltung, einen größtmöglichen Schutz bieten.

Grundlagen für jeden Besuch und jede Beauftragung von Florek-Nachhilfe.de, sind immer und ausschließlich diese AGB´s, die gleichzeitig unsere Hausordnung bilden. Wir bitten dringend um deren Kenntnisnahme und Beachtung.

§1 Definitionen / Geltungsbereich / Rechtsverbindlichkeit
(1) „AnwenderInnen“ sind alle Personen die unsere Plattform betreten oder je betreten haben, unabhängig davon, auf welche Art und Weise, mit welcher Absicht, für welche Dauer und wie oft.

Nach Bestätigung des nach der Anmeldung an die angegebene E-Mail-Adresse versendeten Aktivierungslinks, sind AnwenderInnen entsprechend der Anmeldung „LehrerIn“ oder „SchülerIn“.

SchülerInnen und LehrerInnen gemeinsam bezeichnen wir nachfolgend als „NutzerInnen“.

Mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind immer die von Florek gemeint. Diese werden im Text auch als „AGB“ oder „AGB´s“ abgekürzt.

LehrerInnen können bei Florek LehrerInnen oder StudentInnen sein, aber auch SchülerInnen, die in dem zu unterrichtenden Fach im letzten Zeugnis nachweislich ein „Sehr gut“ erzielt haben.

Wenn bei Florek von „Stunde“ gesprochen oder geschrieben wird, ist immer eine Unterrichtstunde von 45 Minuten gemeint. Diese kann als „Std“, „UStd“ oder auch anders abgekürzt werden.

Wir, die Inhaber von Florek-Nachhilfe.de, nennen uns „Florek“.

(2) Basis sämtlicher Rechtsbeziehungen zu Florek, ist ausschließlich das zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch dann, wenn AnwenderInnen von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland Zugriff auf die Internetseite von Florek nehmen oder genommen haben; egal ob und durch wen dabei Dienste erbracht wurden. Diese AGB`s gelten für alle Verträge mit Florek. Entgegenstehende, abweichende Geschäftsbedingungen von AnwenderInnen oder Dritten, widersprechen wir ausdrücklich und die AnwenderInnen und Dritte erkennen den Widerspruch an.

(3) Neben den AGB´s bitten wir um Beachtung der Hilfe- und Hinweistexten auf unserer Internetseite. Diese sind ebenso Bestandteil der AGB´s, wie unser Preis- und Leistungsverzeichnis und die Datenschutzerklärung.

(4) Florek behält sich das Recht vor, die AGB´s sowie alle anderen vertragsrelevanten Dokumente, jederzeit und in beliebigem Umfang mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Florek wird alle bekannten AnwenderInnen per Email über den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung informieren. Diese gelten als akzeptiert, wenn AnwenderInnen nicht binnen von vier Wochen widersprechen oder wenn einzelne Dienste von Florek weiter in Anspruch genommen werden. Im Falle des Widerspruchs hat Florek das Recht, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen.

(5) Ein Vertrag kommt zwischen Florek und den AnwenderInnen zu Stande, wenn der Auftrag ausdrücklich und schriftlich, per Fax oder per E-Mail von Florek bestätigt wird. In diesen Fällen ist die notwendige Schriftform gewahrt.

§2 Leistungsumfang / Vertragsbeziehung
(1) Florek stellt den AnwenderInnen seine Internetplattform „Florek-Nachhilfe.de“ zur Nutzung bereit. Durch die Nutzung des Portals ergeben sich für die AnwenderInnen Mehrwerte die es attraktiv machen, mit Florek einen Vertrag zu schließen. Die Leistungen von Florek zielen darauf ab, eine kompetente und optimale Vermittlung von Lehrinhalten durch geeignete LehrerInnen, für möglichst viele SchülerInnen gegen Entgelt zu ermöglichen. Zu diesem Zweck verpflichtet sich Florek, die Qualifikation der LehrerInnen anhand der Vorlage geeigneter Unterlagen und Nachweise zu prüfen, bevor sie für die Erteilung des Unterrichts freigeschaltet werden.

Durch die AnwenderInnen ist vor Beginn des Unterrichts zu berücksichtigen, dass die Qualität des Unterrichts unterschiedlich sein kann. Die einzelnen Qualifikationen aller Unterrichtenden können zum Teil eingesehen und individuell beurteilt werden. Florek behält sich ausdrücklich vor, über die Zulassung der LehrerInnen nach eigenem Ermessen zu entscheiden. Sollte Florek eine Zulassung ablehnen, werden alle bereits geschehen Handlungen rückabgewickelt, die auf ein Zustandekommen eines Vertragsverhältnisses ausgerichtet waren. Sämtliche bei Florek vorliegenden Personendaten und Unterlagen werden unverzüglich und unwiederbringlich gelöscht bzw. vernichtet. Gesonderte Ansprüche entstehen den betroffenen AnwenderInnen nicht.

(2) Florek wird über sein internes Qualitätsmanagement dafür sorgen, dass seine Internetplattform bedarfsorientiert weiterentwickelt wird, um sukzessiv zusätzliche Mehrwerte für die NutzerInnen zu schaffen. Hierbei werden auch die Wünsche und Vorschläge aller AnwenderInnen berücksichtigt. Florek wird notwendige Modifikationen an seiner Internetplattform entwickeln, in Auftrag geben und die Kosten übernehmen. Welche Modifikationen wann und wie umgesetzt werden, entscheidet Florek.

(3) Sollten Sie als SchülerInnen feststellen, dass der erteilte Unterricht nicht den Inhalt und/oder die Qualität hatte, der/die erwartet wurde, bitten wir um eine sofortige und detaillierte Information. Wir möchten im Rahmen unserer Qualitätssicherungsmaßnahmen gewährleisten, dass unsere LehrerInnen die jeweiligen Lehrinhalte erfolgreich vermitteln. Dabei ist der individuellen Leistungs- und Kenntnisstand der SchülerInnen zu berücksichtigen.

(4) Florek wird einen regen Austausch auf der Internetseite fördern. Sie erkennen an, dass Florek keine Erfolgshaftung dafür übernehmen kann, dass ein erfolgreicher Kontakt zwischen den LehrerInnen und den SchülerInnen zu Stande kommt. Florek überwacht die Einhaltung der AGB´s und greift bei Verstößen ein. Florek ist weiter für die Auswertung, Abrechnung und Statistik verantwortlich. Florek bietet zusätzliche Dienste an, deren Nutzung direkt gegenüber den Kunden abgerechnet wird.

(5) Das Vertragsverhältnis betreffend den Unterricht, kommt immer zwischen LehrerInnen und SchülerInnen zu Stande. Die NutzerInnen beauftragen Florek, eine monatlich regelmäßige Kostenstatistik zu erstellen und den NutzerInnen zum Ausdruck unter „Mein Profil“ bereitzustellen.

(6) Die AnwenderInnen räumen Florek hat das Recht zur Identitätsprüfung ein, ob die angemeldete Person mit den bei der Anmeldung eingegebenen Personendaten übereinstimmt. Die AnwenderInnen erlauben Florek ausdrücklich, insbesondere bei der Anmeldung von Kindern und Jugendlichen, telefonischen Kontakt mit deren Eltern aufzunehmen, um die Einverständnis dazu von den Eltern zu erfragen. Hierzu ist Florek aber nicht grundsätzlich verpflichtet.

(7) Keine Bedingung oder Gestellung dieser AGB´s kann von einer Seite als erlassen beachtet werden, sofern nicht eine schriftliche Verzichtserklärung durch Florek abgegeben wurde.

§3 Konditionen / Zahlungsmodalitäten / Reklamationsfrist
(1) Wir haben eine feste Kalkulation als Grundlage unserer Preisgestaltung. Unsere Preise sind nach dem Verursachungs- und Leistungsprinzip ausgelegt. Florek behält sich das Recht vor, auch individuelle Entgeltmodelle anzubieten und abzurechnen. Grundsätzlich gelten die Angaben unserer Preisliste.

(2) Nach Eingang einer Bestellung ändert Nichtbezahlung nichts daran, dass ab der Bestellung ein Vertrag zu Stande kommt. Nur so kann Florek bereits unverzüglich nach Eingang Ihrer Bestellung rechtsicher Leistungen erbringen. Das gilt auch dann, wenn Ihre Kündigung erfolgt bevor die Zahlung auf unserem Konto eingegangen ist. Ihr Konto wird entsprechend unseren AGB´s schlussgerechnet und Sie erhalten den sich aus der Abrechnung ergebenden Betrag nach dem Zahlungseingang erstattet. Evtl. bestehende Salden zu unseren Gunsten, fordern wir ein. Für den Fall des Zahlungsverzugs behalten wir uns ein Zurückbehaltungsrecht unserer Leistungen vor.

(3) Die Bezahlung aller Dienste bei Florek erfolgt durch Punkte. Wie die Punkte erworben werden und alle Möglichkeiten der Zahlung, erläutern wir unter „Punkte kaufen“ auf unserer Internetseite.

Die SchülerInnen fordern Florek auf, das überwiesene und in Punkte umgewandelte Geld treuhänderisch zu verwalten und daraus das den LehrerInnen zustehende Honorar weiterzureichen. Hiermit wird Florek ausdrücklich ermächtigt, eigene Forderungen gegenüber LehrerInnen zum Zeitpunkt der Auszahlung aufzurechnen. LehrerInnen und SchülerInnen verzichten gegenüber Florek auf Aufrechnung.

Die SchülerInnen haben das Recht, bestehende Punkteguthaben jederzeit 1zu1 zurückrechnen zu lassen und zurückbezahlt zu bekommen.

(4) Die LehrerInnen sind vor Unterrichtsbeginn verpflichtet das ausreichenden Punkteguthaben der SchülerInnen zu prüfen. Dazu können sie das aktuelle Guthaben der SchülerInnen einsehen. Zur Anzeige des aktuellen Punktestandes gegenüber den LehrerInnen, erteilen die SchülerInnen die uneingeschränkte Erlaubnis. Reicht das Guthaben nicht zur vollständigen Bezahlung des Unterrichtes aus, haften die LehrerInnen für entgangene Zahlungen.

(5) Für den Zahlungsanspruch der LehrerInnen gegenüber den SchülerInnen gilt: Die SchülerInnen schulden grundsätzlich das Geld für die Zeit, die von den LehrerInnen in Anspruch genommen wurde. Haben SchülerInnen das Gefühl nicht optimal unterrichtet zu werden, können sie jederzeit die Verbindung abbrechen. Wird eine längere Unterrichtszeit in Anspruch genommen und danach moniert, bleibt der Vergütungsanspruch der LehrerIn bestehen. Sollten zu viele Punkte übertragen worden sein, werden die Konten durch Florek ausgeglichen. Dazu benötigen wir die entsprechenden Informationen per E-Mail. Die LehrerInnen selbst können keine Punkte zurückgeben.

(6) Einwendungen zu in Rechnung gestellten Beträgen, müssen innerhalb von 14 Tagen schriftlich erhoben und begründet werden. Sonst gelten die in Rechnung gestellten Beträge als anerkannt.

(7) Sollten offene Forderungen von Florek 7 Tage nach der 2. Mahnung per E-Mail nicht auf unserem Konto eingegangen sein, geben wir die Forderung an ein Inkassobüro weiter. Damit verbundene Mehrkosten gehen zu Lasten der NutzerInnen.

(8) Sofern die AnwenderInnen Florek zum Einzug von Lastschriften ermächtigen, berechnet Florek zu jeder Rücklastschrift 3,5% von dem Lastschriftbetrag, mindestens aber Euro 10,00 für jede Lastschriftrückgabe. Zur Teilnahme am Lastschriftverfahren ist es notwendig, Florek eine Erlaubnis zum Einzug von Lastschriften als E-Mail-Anhang, per Fax oder postalisch und rechtsverbindlich unterschrieben zukommen zu lassen.

(9) Sofern Florek zu Überweisungen Gebühren entstehen, sei es beim Empfang oder bei der Überweisung von Geldern, insbesondere bei Zahlungen vom bzw. ins Ausland, sind diese Bankgebühren von den AnwenderInnen zu tragen. Florek wird diese von dem jeweiligen Anwenderkonto verrechnend in Abzug bringen.

(10) Zu individuell erstellten Angeboten von Florek, ist der Fristablauf zu beachten. Unsere Angebote sind grundsätzlich nicht länger als 14 Tage für Florek bindend. Die Preisdarstellungen auf der Internetseite sind für alle bindend. Ausgenommen sind offensichtliche Fehler.

(11) Jedwede Regressansprüche der NutzerInnen gehen vollständig verloren, wenn sie uns nicht innerhalb von 24 Stunden nach Entstehung des Schadens mitgeteilt werden. Nur wenn wir über die vollständigen Umstände informiert sind, insbesondere den Sachverhalt, die Uhrzeit, die Personendaten, usw. können wir der Reklamation zeitnah nachgehen. Anderenfalls erklären die AnwenderInnen bereits jetzt den Verzicht auf jegliche Inanspruchnahmen bezüglich entstandener Schäden. Das gilt auch, wenn die AnwenderInnen selbst den Schaden nicht frühzeitiger melden konnten.

§4 Missbrauch der persönlichen Passwörter
(1) Mit der Anmeldung initialisieren LehrerInnen und SchülerInnen, jeweils einen Nutzernamen und ein „persönliches“ Passwort. Allen NutzerInnen ist es aus Sicherheitsgründen untersagt, insbesondere das persönliche Passwort an Dritte weiterzugeben. Das Passwort ist bitte sicher aufzubewahren. Jeder kann sein persönliches Passwort bei Verlust jederzeit von uns erfragen oder es unter „Mein Profil“ selbständig ändern.

(2) Soweit uns die Nutzung Ihres persönlichen Passwortes durch unbefugte Dritte bekannt wird, haften die NutzerInnen für eventuelle Schäden mit dem Schädiger selbst gemeinsam.

(3) Insbesondere LehrerInnen können durch Weitergabe persönlicher Passwörter an Dritte erhebliche Schäden verursachen. Uns wird dadurch die Möglichkeit der Personenprüfung genommen. Evtl. haben wir die Personen, denen ein persönliches Passwort weitergeben wird, aus wichtigen Gründen ausgeschlossen.

Alle NutzerInnen sind verpflichtet Florek unverzüglich zu informieren, wenn Anzeichen vorliegen, dass Dritte Kenntnis über das „persönliche“ Passwort erhalten haben. Nur so können wir weitere Schäden abwenden.

§5 Urheberrecht / Ausschließliches Nutzungsrecht
(1) Ein mit Florek geschlossener Vertrag beinhaltet keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten an Lizenzen, Marken oder sonstige Rechte oder von Teilen daran. Alle Rechte an der Software, den Markenzeichen, Titeln und Designs, der Seitenaufbau, die Texte, Bilder, Grafiken, Zeichnungen, Fotos und Vertragswerke sind ausschließlich das Eigentum von Florek.

(2) Jedes Kopieren von Texten und Inhalten unserer Internetseite ist untersagt. Sollte das Kopieren im Ganzen oder auch nur zu Teilen erfolgen und unabhängig davon, ob diese Daten weiterverwendet werden oder nicht, schließt Florek für die Inhalte selbstredend jedwede Form der Haftung aus und wird selbst geeignete Rechtsmittel gegen den Schädiger einlegen.

(3) Die Feststellung, Ermittlung und der Nachweis möglicher Schäden liegt bei Florek. Jedoch verpflichten sich die Schädiger bereits jetzt auf Anfrage von Florek umfassend Auskunft zu erteilen, so dass Florek seine Ansprüche detailliert ermitteln und geltend machen kann.

Der Schadenersatzanspruch von Florek ist für jede einzelne, unerlaubte Verwendung seines geistigen und urheberrechtlich weltweit geschützten Eigentums nicht geringer als mindestens EURO 100,00. Jeder einzelne Geschäftsabschluss, der im direkten Kausalzusammenhang unter Zuhilfenahme von Texten, Grafiken, Bildern, Marken, Texten, Daten etc. von Florek durch Dritte erlangt wurde, gilt als jeweils ein Verstoß. Es ist hierbei egal, ob der Geschäftsabschluss direkt oder indirekt durch die unbefugte Verwendung zu Stande kam.

(4) Jeder Inhalt der auf dieser Internetseite zur Darstellung kommt, bedarf Florek´s ausdrücklicher Zustimmung. Florek behält sich vor, Texte deren Inhalt er nicht versteht, von seiner Internetseite vollständig zu löschen bzw. erst gar nicht zuzulassen.

(5) AnwenderInnen haben keinen Anspruch auf Inhalte unserer Datenbank, insbesondere nicht auf die persönlichen Daten anderer LehrerInnen und SchülerInnen oder unseren Quellcode. Florek wird die Dateien, Unterlagen und die sonstigen überlassenen, persönlichen Daten der NutzerInnen sicher aufbewahren und dafür sorgen, dass diese nicht in den Zugriff unbefugter Dritter gelangen. Sofern durch AnwenderInnen Adressen für Zwecke verwendet werden, die außerhalb des Interesses von Florek liegen, werden wir einen Schadenersatz in Höhe von mindestens Euro 100,00 für jede entwendete Adresse geltend machen. Diese werden wir nach Zahlungserhalt an die betroffenen AnwenderInnen weitereichen. Unabhängig davon behalten wir uns eigene Schadenersatzforderungen und weitere Rechtsmittel vor.

§6 Sonstige Rechte, Pflichten und Haftung
(1) Alle AnwenderInnen sichern zu, nur den Tatsachen entsprechende Angaben gegenüber Florek und allen anderen AnwenderInnen zu machen. Sie übernehmen für die durch sie weitergegebenen persönlichen Informationen und Inhalte die alleinige Verantwortung und Haftung. Für die Richtigkeit jedweder Inhalte und für Schäden die dadurch entstehen, dass falsche Auskünfte, arglistige Täuschung oder andere rechtswidrige Energie zur Anwendung kommen sind alle AnwenderInnen selbst verantwortlich. Sie sprechen Florek aus jedweder Haftung diesbezüglich frei. Florek haftet nicht für Fehlinterpretationen von AnwenderInnen oder Dritten, wie auch immer geartet. Sollten Verständnisfragen auftreten, ist Florek für Rückfragen erreichbar.

(2) Alle AnwenderInnen verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden gesetzlichen und rechtlichen Bestimmungen und Auflagen. Florek kann bei Feststellung von Verstößen, dass bestehende Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung auflösen. Eine Erstattung bestehender Guthaben der betreffenden AnwenderInnen, behält sich Florek in diesem Falle ausdrücklich vor. Zumal dann, wenn Florek selbst durch den Verstoß der AnwenderInnen ein Schaden droht.

(3) Insbesondere zum Schutz der nachhilfesuchenden Kinder und Jugendliche, haben wir die Kommunikationsmöglichkeiten zum Teil eingeschränkt. Es kann immer nur ein Austausch zwischen einer SchülerIn und einer LehrerIn stattfinden. Hiervon ausgenommen ist der Gruppenunterricht. Florek bittet die Eltern zu beobachten, zu wem die Kinder Kontakt aufnehmen. Das würden Sie auch dann tun, wenn LehrerInnen zu Ihnen nach Hause kämen.

Sofern Verstöße festgestellt werden, wird entsprechend unserer Hausordnung verfahren. Die AnwenderInnen erklären, sich im Online-Chat ausschließlich über Unterricht auszutauschen, der über das Bezahlsystem von Florek erteilt wird. Hiermit stellen die AnwenderInnen es Florek ausdrücklich frei, Texte des Forums stichprobenartig durchzusehen, und stellen ihn von Ansprüchen aus datenschutzrechtlichen Verletzungen oder sonstigen Gründen insoweit frei.

(4) Sollten LehrerInnen zu einem zugesagten Zeitpunkt verhindert sein, so haben sie dies mindestens 1 Tag vor dem geplanten Unterrichtsbeginn, gegenüber Florek oder den SchülerInnen mitzuteilen. Anderenfalls werden die zu unserer Preisliste genannten Gebühren bei Ausfall des Unterrichts fällig und zur nächsten Abrechnung durch Florek einbehalten.

(5) Eine gepflegte Kommunikation ist unbedingt einzuhalten. Geschmacklosigkeiten, Drohungen, Beschimpfungen und die Verwendung obszöner Wörter sind untersagt. Florek wird Verstöße konsequent verfolgen.

(6) Schadensersatzansprüche gegen Florek und gegenüber seinen Erfüllungsgehilfen verjähren nach Ablauf von 12 Monaten ab ihrer Entstehung und sind auf 10% des einzelnen Auftragswertes beschränkt. Im Falle der Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegenüber Florek, liegt die Nachweispflicht und die Ermittlung eines möglichen Schadens bei den AnwenderInnen. Soweit ein Schaden nicht eindeutig oder nicht qualifiziert nachweisbar, zuordenbar oder nicht rechnerisch eindeutig ermittelbar ist, wird durch die AnwenderInnen auf einen Anspruch gegen Florek vollständig verzichtet.

(7) Florek haftet nicht für Schäden durch Dritte (z.B. "Hacken" der Datenbank). Insbesondere haftet Florek nicht für den Missbrauch der persönlichen Daten, die von den AnwenderInnen unaufgefordert und zusätzlich veröffentlicht werden.

(8) Für die Nutzung unserer virtuellen Klassenzimmer ist es erforderlich, dass die NutzerInnen für die Verwendung eine Software herunterladen. Die Nutzung dieser Software wird für unsere AnwenderInnen in Zustimmung mit dem Softwaredienstleister unterlizenziert. Es gelten bezüglich der Verwendung dieser Software ergänzend die Nutzungsbedingungen unseres Dienstleisters.

(9) Eine Gewährleistung für den Lehrerfolg kann Florek im Einzelfall nicht garantieren. Inwieweit ein Erstattungsanspruch von SchülerInnen aus dem Vertragsverhältnis zu LehrerInnen besteht, ist im Einzelfall zwischen den beiden selbst zu verhandeln. Florek stellt sich auf Wunsch als Moderator zur Verfügung.

(10) Sofern von Florek´s Mitarbeitern oder Vertretern zu diesen AGB´s Abweichendes gesagt oder geschrieben wird, sind diese Aussagen oder Feststellungen niemals rechtsverbindlich und stellen keine autorisierte Erklärung über die Art der Qualität oder Inhalt eines bestimmten Aspekts oder zu Eigenschaften oder dem Inhalt unserer angebotenen Produkte und Dienstleistungen dar. Florek haftet nicht für Schäden, die aus solchen nicht autorisierten Falschdarstellungen entstehen.

(11) Florek haftet nicht für jegliche direkten und indirekten Verstöße gegen diese Nutzungsbedingungen die durch Umstände verursacht wurden, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen und die uns davon abhalten, unsere Verpflichtungen gegenüber den AnwenderInnen zu vollbringen.

(12) Sofern wir Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Nutzungshinweise in anderen Sprachen als der deutschen Sprache auf unserer Internetseite anbieten, ist dies als zusätzlicher Service und als Übersetzungshilfe zu unseren deutschen Textinhalten zu verstehen. Als rechtlich bindend gelten ausschließlich unsere Texte in deutscher Sprache.

(13) Für alle AnwenderInnen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt es in deren eigener Verantwortung, die in deren jeweiligem Land geltenden lokalen und nationalen Gesetze zu beachten. Florek übernimmt keine Haftung für Nachteile aus oder aus einem Verstoß der AnwenderInnen gegen den/die dort geltenden lokalen oder nationalen Vorschriften.

Insoweit Florek aufgrund inländischer Gesetze und Regelungen verpflichtet ist wird Florek diese Pflichten einhalten, ohne dass im Ausland ansässige AnwenderInnen diese Handlungsweise beanstanden oder gar Schadenersatz gegen Florek aus diesen rechtlich vorgeschriebenen Handlungen fordern können.

(14) Unsere AnwenderInnen werden keine Handlungen unternehmen und an keinen Handlungsweisen teilnehmen, zu denen man davon ausgehen kann, dass diese dem Ansehen Florek´s, dem unserer Partner, dem der AnwenderInnen und/oder dem unserer Dienstleister schädigen.

(15) Sofern sich Fehler im Abrechnungssystem ergeben, übernimmt Florek keine Schadenshaftung. Die AnwenderInnen verpflichten sich, in solch einem Falle Mithilfe bei der Klärung der Punktestände zu leisten. Florek wird nach seinen besten Möglichkeiten dafür sorgen, dass der exakte Stand der Punktekonten wiederhergestellt wird. Sollten AnwenderInnen feststellen, dass Punkte dem Konto nicht korrekt gutgeschrieben oder abgezogen wurden, sind sie verpflichtet, dies unverzüglich an Florek zu melden. Das gleiche gilt für den Fall, dass eine unserer Auszahlungen oder Abrechnungen der Art oder der Höhe nach nicht stimmt.

§7 Fremdwerbung / Werbebanner
(1) Sie werden bei Florek kaum Werbung finden und auch zu keinem Zeitpunkt durch Einblendungen gestört. Dies ist uns ganz besonders wichtig. Wir untersagen allen AnwenderInnen auf unserer Internetseite Werbung für jedwede Produkte oder

Dienstleistungen in welcher Form auch immer, auf unserer Internetplattform zu betreiben. Sollten Sie auf unserer Internetseite, insbesondere Werbung zu Konkurrenzprodukten anbringen, werden wir Sie unverzüglich von unserer Plattform ausschließen. Weitere rechtliche Maßnahmen werden wir einleiten.

(2) Es ist gegen Schadenersatz und Ausschluss von dieser Internetseite untersagt, bei der Anmeldung E-Mail-Adressen zu verwenden, die Namen oder Namensteile von Konkurrenzunternehmen beinhalten. Konkurrenzunternehmen sind alle Unternehmen, die sich in jedweder Form mit Nachhilfe, Unterricht oder dem Arbeitsmarkt beschäftigen.

§8 Abwerbe- und Konkurrenzverbot
(1) Es besteht für alle AnwenderInnen ein absolutes Abwerbe- und Konkurrenzverbot auf unserer Plattform. Es ist untersagt AnwenderInnen von unserer Internetplattform abzuwerben und/oder zu vertreiben. Sollten wir feststellen, dass gegenüber SchülerInnen oder LehrerInnen Angebote unterbreitet oder Anfragen gestellt werden, um außerhalb unserer Internetplattform Unterricht bei Umgehung unseres Bezahlsystems aufzunehmen, oder wenn es gar außerhalb unseres Bezahlsystems zu Unterricht dieser Form kam, machen wir je nach Nachweisführung eine Konventionalstrafe, nicht unter 2.000,00 Euro gegenüber dem Schädiger geltend. Zusätzliche Regressansprüche, insbesondere nach

§5 (5) dieser AGB´s bleiben hiervon unberührt.

(2) Die AnwenderInnen erklären ausdrücklich, dass auch über die Vertragslaufzeit mit Florek hinaus, kein weiterer Austausch von Unterrichtsleistungen, auch nicht unentgeltlich, zwischen LehrerInnen und SchülerInnen stattfindet, die auf unserer Internetplattform Leistungen ausgetauscht oder sich zusammengefunden haben. Hierbei ist es gleich, ob sich die AnwenderInnen bereits vor dem Finden auf unserer Plattform kannten. Sie stimmen zu, dass ohne das Wiederfinden auf dieser Plattform ein Kontakt zur Nachhilfeerteilung, unter Ihnen nicht aufgenommen worden wäre, selbst wenn es in der Vergangenheit solche Kontakte gab. Sämtliche auf unserer Seite aufeinandertreffenden Personen verpflichten sich, den Unterricht auch außerhalb unserer Plattform, ausschließlich über das Bezahlsystem von Florek abzurechnen.

§9 Vertragsende / Kündigung
(1) Der Vertrag endet, wenn die durch Florek zugesagten Leistungen vermittelt wurden und die AnwenderInnen vollständig bezahlt haben. Anwenderseitig kann das Vertragsverhältnis jederzeit aufgelöst werden. Das gilt nicht für die nachwirkenden Pflichten, die auch für die Zeit nach Vertragsende vereinbart sind. Insoweit bleiben die AGB´s in ihrer Wirkung auch nach Vertragsende weiter bestehen.

(2) Sollten Sie als LehrerIn über einen Zeitraum von 90 zusammenhängenden Kalendertagen keinen Unterricht erteilen und auf Anfragen von Florek via E-Mail nicht reagieren, gilt dies als Willenserklärung zur Auflösung des Vertrags.

(3) Ihr Konto wird bei Kündigung oder Vertragsauflösung schlussgerechnet. Hierbei beträgt die Schlussrechnungsgebühr für LehrerInnen Euro 10,00 und für SchülerInnen Euro 5,00. Ein sich ergebendes Guthaben wird mit der nächsten Abrechnung überwiesen. Ein zu unseren Gunsten bestehendes Guthaben fordern wir mit der nächsten Abrechnung ein.

(4) Wenn sich eine Bankverbindung ändert, liegt die Mitteilungspflicht bei den NutzerInnen. Für alle Schäden die aus der Nichteinhaltung dieser Mitteilungspflicht entstehen, haften die NutzerInnen.

§10 Geheimhaltung, Datenschutz
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Rahmen der Aufnahme und Abwicklung des Unterrichtes und dieses Vertrages erhalten, vertraulich und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren. Hiervon ausgeschlossen ist die Einsichtnahme von persönlichen und vertraulichen Informationen und Unterlagen der SchülerInnen und LehrerInnen, durch die von Florek dazu beauftragten Personen, die direkt mit der Betreuung der Internetplattform betraut sind. Hierzu erteilen alle AnwenderInnen ausdrücklich ihr Einverständnis.

(2) Die AnwenderInnen sichern Florek zu, dass sie die sichtbaren Daten anderer AnwenderInnen, keiner dritten Person weitergeben oder zur Verfügung stellen, und auch nicht selbst für andere Zwecke verwenden. Die Daten unterliegen der strengen Geheimhaltungspflicht, auch über die Dauer des Vertrages mit Florek hinaus. Darüber sind sich alle Parteien einig.

(3) Bitte nehmen Sie unsere Datenschutzerklärung zur Kenntnis.

§11 Gewährleistung beim Zugriff auf Dienste
(1) Wir gewährleisten eine den üblichen technischen Standards entsprechende, bestmögliche Verfügbarkeit unserer Internetplattform. Die AnwenderInnen erkennen an, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, eine von Fehlern vollkommen freie Internetplattform zu erstellen und Sie sprechen Florek insoweit von Ansprüchen aus typischen, möglichen Mängeln ausdrücklich frei. Insbesondere dann, wenn es bei der Internet-Verbindung zu Bild und/oder Tonstörungen kommt. Es kann passieren, dass unsere Daten und Dienste ohne aber auch mit unserem Verschulden, kurzzeitig nicht verfügbar sind. Wir unterliegen der Systemsicherheit unseres IT-Dienstleisters und der Standfähigkeit der Internetleitung. Wir stehen für Haftungsfälle nur insoweit ein, wie auch wir selbst einen Haftungsanspruch gegenüber Dritten, wie z.B. unseren Dienstleistern realisieren können. Dies erst dann, wenn wir solche Haftungsansprüche auch realisiert haben. Alle AnwenderInnen sind darüber informiert, dass deren Empfangs- und Sendequalität durch einen leistungsstarken Rechner und entsprechende Betriebssysteme, aber auch durch geeignete Hardware insgesamt gesteigert werden kann. Dies liegt im eigenen Ermessen.

(2) Sollte die Notwendigkeit zur Installation von Updates bestehen, wird unsere Internetplattform vorübergehend nicht zu erreichen sein. Florek wird solche Störungen auf ein Minimum beschränken. Alle Arbeiten von Florek an der Plattform, werden in der Regel abends/nachts zwischen 21:00 und 6:00 Uhr vorgenommen, so dass Störungen der AnwenderInnen weitestgehend ausgeschlossen sind. Florek behält sich in Ausnahmefällen eine andere zeitliche Vorgehensweise ausdrücklich vor.

§12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist München, unabhängig von der Rechtsform oder sonstigen Besonderheiten in der Person des Vertragspartners von Florek oder Dritten.

§13 Salvatorische Klausel
(1) Sollte irgendein Punkt dieser AGB´s als ungesetzlich, unwirksam oder aus irgendeinem anderen Grunde als nicht vollstreckbar erachtet werden, so wird dieser Teil als trennbar vom Rest dieser AGB´s erachtet und sich nicht auf die Gültigkeit und Vollstreckbarkeit der restlichen Regeln dieser AGB´s auswirken.

Florek-Nachhilfe.de, 10. Juni 2010